Generic filters
Exact matches only
FS Logoi

Nichtigkeitsklage gegen RWE-E.ON-Zusammenschluss eingereicht

Kategorie:
Autor: Redaktion

NULL
Im März 2018 hatten RWE und E.ON die Absicht bekanntgegeben, sich neu auszurichten. Durch eine Reihe von Geschäften sollen sich die Stromerzeugung und der Großhandel bei RWE und das Netz- und Endkundenvertriebsgeschäft bei E.ON konzentrieren. Zu dieser abgestimmten Marktneuaufteilung gehörte auch die Übertragung der Erzeugungsassets der E.ON an RWE, die die Europäische Kommission mit Beschluss vom 26.02.2019 (Fall M.8871) freigab. Mainova hat – ebenso wie eine Reihe weiterer Unternehmen und Personen – das Vorhaben von Anfang an kritisch verfolgt und ihre Bedenken für den Wettbewerb im deutschen Energiemarkt zum Ausdruck gebracht. Da die Kommission in ihrer Entscheidung diese Bedenken gar nicht bzw. nicht ausreichend gewürdigt hat, fordert Mainova eine gerichtliche Überprüfung. Dazu wurde heute beim zuständigen Europäischen Gericht (EuG) eine Nichtigkeitsklage gegen den Freigabebeschluss der Kommission eingereicht. Damit reiht sich Mainova in eine Gruppe von unabhängigen Energieversorgern ein, die sich in einer gemeinsamen Erklärung [https://www.bbh-blog.de/wp-content/uploads/E.ON_RWE.pdf] gegen den RWE-E-ON-Deal stellen und gegen die damit verbundene Neuaufteilung des deutschen Energiemarktes, das Schaffen von nationalen Champions zu Lasten des Mittelstandes und den Verlust der Liberalisierung des Energiemarktes rechtlich vorgehen. Denn hiermit verbunden sind erhebliche Nachteile für den Wettbewerb und damit für alle Verbraucher. Bei den weiteren Energieversorgungsunternehmen handelt es sich um: eins energie in sachsen GmbH & Co. KG; enercity AG; EnergieVerbund Dresden GmbH; GGEW AG; Naturstrom AG; Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH; Stadtwerke Halle GmbH; Stadtwerke Hameln GmbH; Stadtwerke Leipzig GmbH sowie TEAG Thüringer Energie AG. (Quelle: Mainova)

Im März 2018 hatten RWE und E.ON die Absicht bekanntgegeben, sich neu auszurichten. Durch eine Reihe von Geschäften sollen sich die Stromerzeugung und der Großhandel bei RWE und das Netz- und Endkundenvertriebsgeschäft bei E.ON konzentrieren. Zu dieser abgestimmten Marktneuaufteilung gehörte auch die Übertragung der Erzeugungsassets der E.ON an RWE, die die Europäische Kommission mit Beschluss vom 26.02.2019 (Fall M.8871) freigab.
Mainova hat – ebenso wie eine Reihe weiterer Unternehmen und Personen – das Vorhaben von Anfang an kritisch verfolgt und ihre Bedenken für den Wettbewerb im deutschen Energiemarkt zum Ausdruck gebracht. Da die Kommission in ihrer Entscheidung diese Bedenken gar nicht bzw. nicht ausreichend gewürdigt hat, fordert Mainova eine gerichtliche Überprüfung. Dazu wurde heute beim zuständigen Europäischen Gericht (EuG) eine Nichtigkeitsklage gegen den Freigabebeschluss der Kommission eingereicht. Damit reiht sich Mainova in eine Gruppe von unabhängigen Energieversorgern ein, die sich in einer gemeinsamen Erklärung [https://www.bbh-blog.de/wp-content/uploads/E.ON_RWE.pdf] gegen den RWE-E-ON-Deal stellen und gegen die damit verbundene Neuaufteilung des deutschen Energiemarktes, das Schaffen von nationalen Champions zu Lasten des Mittelstandes und den Verlust der Liberalisierung des Energiemarktes rechtlich vorgehen. Denn hiermit verbunden sind erhebliche Nachteile für den Wettbewerb und damit für alle Verbraucher.
Bei den weiteren Energieversorgungsunternehmen handelt es sich um: eins energie in sachsen GmbH & Co. KG; enercity AG; EnergieVerbund Dresden GmbH; GGEW AG; Naturstrom AG; Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH; Stadtwerke Halle GmbH; Stadtwerke Hameln GmbH; Stadtwerke Leipzig GmbH sowie TEAG Thüringer Energie AG.

(Quelle: Mainova)