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Elektronische Haushaltszähler durchlaufen Stichprobenverfahren – Eichgültigkeit verlängert

Kategorie:
Thema:
Autor: Redaktion

Bildquelle: VOLTARIS GmbH

Dieses Ergebnis war nicht unbedingt zu erwarten gewesen, denn zu der neuen Technologie lagen – im Gegensatz zu den elektromechanischen Ferrariszählern – bisher keine umfangreichen Erfahrungen vor. Durch kontinuierliche betriebsbegleitende Tests in den VOLTARIS-Prüfstellen konnten frühzeitig Qualitätsmängel aus den anfänglichen Produktionsserien identifiziert und in Zusammenarbeit mit den Herstellern eliminiert werden.
Stromzähler, die im geschäftlichen Verkehr eingesetzt werden, unterliegen in Deutschland der Eichpflicht. Nach Ablauf der Eichgültigkeitsdauer, die bei elektronischen Zählern acht Jahre beträgt, muss das Gerät ausgetauscht oder die Eichgültigkeit verlängert werden. Die Verlängerung kann durch das amtliche Stichprobenverfahren erreicht werden. Dabei wird eine definierte Anzahl von Messgeräten eines einheitlichen Loses ausgebaut und überprüft. War die Überprüfung erfolgreich, verlängert sich die Eichgültigkeit aller Zähler des Loses um jeweils fünf Jahre.
VOLTARIS bietet hierzu die Teilnahme an einem Poolmodell an. Durch das Poolverfahren und die Beschaffung bzw. Prüfung der Zähler im Verbund mit anderen Stadtwerken verringern sich für die Kunden Kosten und Aufwände. In den beiden Prüfstellen ERP3 und ESL3 übernimmt VOLTARIS alle Aufgaben des gesetzlichen Messwesens und künftig auch diejenigen Aufgaben, die sich durch neue Technologien im Zuge der Digitalisierung und Elektromobilität sowie Transparenzanforderungen im eichrechtlichen Verkehr ergeben.
(Quelle: VOLTARIS GmbH)