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Energieintensive Unternehmen benachteiligt: enexion Group deckt signifikante statistische Verzerrungen auf

Kategorie:
Autor: Redaktion

„Der Großteil der energieintensiven Unternehmen hält eigene Netznutzungsverträge mit dem Netzbetreiber und führt die Netzentgelte daher direkt an den Betreiber ab“, erklärt Dominik Weyland, Head of Consulting der enexion Group. Zudem werden seit 2018 bzw. 2019 auch die EEG-Umlage, die KWGK-Umlage (steht für Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz) und die Offshore-Netzumlage direkt an den Übertragungsnetzbetreiber abgeführt. „Weil diese Umlagen nun nicht mehr an das Statistische Bundesamt gemeldet werden, fehlen sie bei der Berechnung der Durchschnittserlöse, was zu einer signifikanten Verzerrung der Statistik führt“, ergänzt Weyland.
Die verzerrte Statistik benachteiligt energieintensive Unternehmen. Denn nur die Großverbraucher, deren Durchschnittspreis den im Energiestatistikgesetz angegebenen Grenzpreis unterschreitet, können sich von der Konzessionsabgabe befreien lassen. Dieser Grenzpreis wird derzeit jedoch zu niedrig angesetzt, weil nicht alle Kosten, Steuern, Abgaben und Umlagen berücksichtigt werden. „Wir fordern die Bundesregierung daher auf, kurzfristig nachzubessern und auch die direkten Zahlungen an die Netzbetreiber im Energiestatistikgesetz zu berücksichtigen“, so Weyland.

(Quelle: enexion)