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Biogenes Flüssiggas jetzt im Gesetz aufgenommen

Kategorie:
Thema:
Autor: Redaktion

Bild: Primagas

Mit biogenem Flüssiggas, kurz BioLPG, können Bauherren nun die im Neubau vorgeschriebenen Nutzungspflichten erneuerbarer Energien erfüllen. Kombiniert mit konventioneller Brennwerttechnik ist BioLPG, das zurzeit ausschließlich der Krefelder Energieversorger Primagas anbietet, eine effiziente und kostengünstige Energielösung für Neubauten ohne Anschluss an das öffentliche Gasnetz. Dies regelt das Gebäudeenergiegesetz, GEG, das im Bundestag am 18. Juni beschlossen wurde und dem der Bundesrat am 3. Juli zustimmte.
BioLPG mit neuen Primärenergiefaktoren
Bei Verwendung in Brennwertthermen und einem BioLPG-Anteil von mindestens 50 % beträgt der Primärenergiefaktor (PEF) 0,7. Für den Einsatz in einer KWK-Anlage, bei einem Anteil von mindestens 30 %, wurde der PEF für BioLPG mit 0,5 angesetzt. Außerdem erkennt der Gesetzgeber im GEG an, das Primagas den biogenen Energieträger per Massenbilanzierung anbietet. Auch konventionelles Flüssiggas wird jetzt darüber hinaus noch besser bewertet: Der neue PEF von 0,6 gilt beim Einsatz mit einer KWK-Anlage im Rahmen einer Quartierslösung, bei der mehrere Gebäude gleichzeitig versorgt werden.
BioLPG – Zukunft auch im Gebäudebestand Obwohl das GEG im Neubau Anwendung findet, ist absehbar, dass es Vorbild für weitere Entwicklungen in den jeweiligen Gesetzen auch für Bestandsgebäude sein wird, die von den Bundesländern einzeln festgelegt werden. „Damit hat die Bundesregierung konkrete Rahmenbedingungen dafür geschaffen, das nachhaltige Potenzial von BioLPG für den Neubau zukünftig auch im Bestand auszuschöpfen“, resümiert Jobst D. Diercks. „Weitere Anreize – etwa in Form von Fördermitteln – wären ein nächster Schritt in die richtige Richtung.“

(Quelle: Primagas)