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Rechtswissenschaftliches Übersichtspapier: Nutzung biogener Reststoffe in der Methanolproduktion

Wann gelten biogene Reststoffe als Abfall und unter welchen Voraussetzungen können sie für die Produktion erneuerbarer Kraft- und Wertstoffe genutzt werden? Diesen Fragen widmet sich eine neue Studie des IKEM im Forschungsprojekt AnkER.

von | 19.08.26

Biogene Reststoffe können einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Dekarbonisierung industrieller Wertschöpfungsketten leisten. Im Rahmen des biogeniV Bündnisses widmet sich das Forschungsprojekt AnkER der Frage, wie bislang ungenutzte biogene Kohlenstoffpotentiale für die Herstellung von erneuerbaren Kraft- und Wertstoffen erschlossen werden können.

Ein wesentliches Hemmnis besteht in der Unsicherheit über die rechtliche Einordnung dieser biogenen Reststoffe. Für Betreiber:innen und Projektentwickler:innen ist insbesondere relevant, ob bestimmte Stoffströme als Nebenprodukte einzuordnen sind oder ob sie als Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes einzustufen sind. Nach aktueller Rechtslage bringt die Einstufung von biogenen Restoffen als Abfall zusätzliche regulatorische Anforderungen und damit einen höheren Aufwand für die Weiterverwertung mit sich.

Für die jetzt vorgelegte Studie untersuchten die IKEM-Expertinnen Josefine Lyda und Friederike Allolio die rechtlichen Rahmenbedingungen am Beispiel biogener Reststoffe aus der Zuckerproduktion, die für die Methanolsynthese eingesetzt werden sollen, sowie der Reststoffe, die bei der Methanolsynthese selbst anfallen. Basierend auf einer Auswertung der maßgeblichen europarechtlichen und nationalen Regelungen identifizierten die Studienautorinnen Kriterien für die Anwendbarkeit des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie die Einordnung biogener Reststoffe als Nebenprodukt oder Abfall.

Die Analyse zeigt, dass die Einordnung biogener Reststoffe von den jeweiligen Stoffströmen und ihrer vorgesehenen Verwendung abhängt. Gleichzeitig verdeutlich die Untersuchung, dass bei einigen Stoffströmen – etwa die Verarbeitung von Gärresten zu Pellets oder die Abscheidung von CO2 – weiterhin rechtliche Unsicherheiten bei der Abgrenzung zwischen Abfall und Nebenprodukt bestehen. Diese können Investitionsentscheidungen und die praktische Umsetzung von Kreislaufwirtschaftsprojekten erschweren.

Josefine Lyda und Friederike Allolio fordern daher eine rechtliche Klarstellung:

„Da es an klaren Regelungen für die Einordnung spezifischer Reststoffe mangelt, werden diese von den zuständigen Behörden teilweise uneinheitlich behandelt. Um den Übergang zu einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft zu fördern, sollten nationale und europäische Verordnungsgeber mit einheitlichen Vorschriften Rechtssicherheit schaffen.“

Das Projekt AnkER – Anklamer EnergieRegion – wird vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt im Rahmen des Förderprogramms „WIR! – Wandel durch Innovationen in der Region“ gefördert.

 

 

(Quelle: IKEM/2026)

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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