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Fernleitungsnetzbetreiber investieren 2,2 Mrd. €

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Thema:
Autor: Redaktion

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 11.12.2012 ein Änderungsverlangen zu dem von den Fernleitungsnetzbetreibern (FNB) Anfang April vorgelegten Netzentwicklungsplan Gas 2012 (NEP Gas) veröffentlicht.

Gas hat für den Erfolg der deutschen Energiewende eine zentrale Bedeutung. Damit wird die Gasnetzinfrastruktur immer wichtiger, um sowohl die Back-up-Funktion des Erdgases für die erneuerbaren Energien sicherzustellen als auch die zunehmende Bedeutung für die Stabilisierung des Stromnetzes im Winter erfüllen zu können. Deshalb engagieren sich die FNB mit ihren Investitionen für den bedarfsgerechten Ausbau und einer gesamtwirtschaftlich sinnvollen Optimierung der Gasnetzinfrastruktur. Zu dieser Verantwortung haben sie sich in dem von ihnen vorgelegten NEP Gas 2012 klar bekannt.



Die Bundesnetzagentur hat entschieden, keine Änderungen zu verlangen, die eine umfangreiche Neumodellierung erfordert hätten. Dies begrüßen die Fernleitungsnetzbetreiber. Allerdings müssen die FNB bis zum März 2013 die geforderten Änderungen einarbeiten und den finalen NEP Gas 2012 vorlegen. Parallel dazu soll der NEP 2013 bereits zum 1. April 2013 durch die FNB erstellt und konsultiert sein. Die Überschneidung dieser beiden Prozesse verdeutlicht, dass eine zeitliche Streckung der jährlichen Erstellung dringend geboten ist. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, eine Synchronisierung beispielsweise zum europäischen Gas-Netzentwicklungsplan (TYNDP) mit einem zweijährigen Rhythmus herbeizuführen.

Kritisch sehen die FNB das Verlangen der BNetzA, die von den FNB geltend gemachten Voraussetzungen für die Realisierung der Investitionsmaßnahmen in Höhe von 2,2 Mrd. € zu entfernen. Insgesamt sind die Investitionsbedingungen für FNB unzureichend. Die FNB können die mit den Ausbaumaßnahmen verbundenen Investitionen nur tätigen, wenn sichergestellt ist, dass diese keine negativen Auswirkungen auf die Effizienzbewertung der Unternehmen haben. Diese Thematik wird im Änderungsverlangen der BNetzA offen gelassen und bedarf einer konsensualen Lösung. Gemeinsames Ziel aller Beteiligten sollte es sein, alle Investitionen einem gesamtwirtschaftlichen Optimum unterzuordnen und somit die Versorgungssicherheit langfristig zu gewährleisten und den Industriestandort Deutschland zu stärken.

Link: Änderungsverlangen der Bundesnetzagentur zum NEP Gas 2012

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 11.12.2012 ein Änderungsverlangen zu dem von den Fernleitungsnetzbetreibern (FNB) Anfang April vorgelegten Netzentwicklungsplan Gas 2012 (NEP Gas) veröffentlicht.

Gas hat für den Erfolg der deutschen Energiewende eine zentrale Bedeutung. Damit wird die Gasnetzinfrastruktur immer wichtiger, um sowohl die Back-up-Funktion des Erdgases für die erneuerbaren Energien sicherzustellen als auch die zunehmende Bedeutung für die Stabilisierung des Stromnetzes im Winter erfüllen zu können. Deshalb engagieren sich die FNB mit ihren Investitionen für den bedarfsgerechten Ausbau und einer gesamtwirtschaftlich sinnvollen Optimierung der Gasnetzinfrastruktur. Zu dieser Verantwortung haben sie sich in dem von ihnen vorgelegten NEP Gas 2012 klar bekannt.

Die Bundesnetzagentur hat entschieden, keine Änderungen zu verlangen, die eine umfangreiche Neumodellierung erfordert hätten. Dies begrüßen die Fernleitungsnetzbetreiber. Allerdings müssen die FNB bis zum März 2013 die geforderten Änderungen einarbeiten und den finalen NEP Gas 2012 vorlegen. Parallel dazu soll der NEP 2013 bereits zum 1. April 2013 durch die FNB erstellt und konsultiert sein. Die Überschneidung dieser beiden Prozesse verdeutlicht, dass eine zeitliche Streckung der jährlichen Erstellung dringend geboten ist. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, eine Synchronisierung beispielsweise zum europäischen Gas-Netzentwicklungsplan (TYNDP) mit einem zweijährigen Rhythmus herbeizuführen.

Kritisch sehen die FNB das Verlangen der BNetzA, die von den FNB geltend gemachten Voraussetzungen für die Realisierung der Investitionsmaßnahmen in Höhe von 2,2 Mrd. € zu entfernen. Insgesamt sind die Investitionsbedingungen für FNB unzureichend. Die FNB können die mit den Ausbaumaßnahmen verbundenen Investitionen nur tätigen, wenn sichergestellt ist, dass diese keine negativen Auswirkungen auf die Effizienzbewertung der Unternehmen haben. Diese Thematik wird im Änderungsverlangen der BNetzA offen gelassen und bedarf einer konsensualen Lösung. Gemeinsames Ziel aller Beteiligten sollte es sein, alle Investitionen einem gesamtwirtschaftlichen Optimum unterzuordnen und somit die Versorgungssicherheit langfristig zu gewährleisten und den Industriestandort Deutschland zu stärken.

Link: Änderungsverlangen der Bundesnetzagentur zum NEP Gas 2012

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