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Biogaspaket: bereit zur Retoure ans BMWK

Am 06. Dezember veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein sogenanntes „Biogas-Paket“. Selbst die äußerst kurze Frist zur Stellungnahme von weniger als 24 Stunden, reichte aus, um festzustellen, dass die Bioenergiebranche dieses Paket ablehnen muss. Es zeigt keinen gangbaren Weg in die künftige Flexibilisierung des Anlagenparks auf und bietet damit auch nicht die dringend benötigte Zukunftsperspektive. Nahezu zeitgleich veröffentlichte die Bundesnetzagentur die Ausschreibungsergebnisse vom 01. Oktober diesen Jahres.

von | 09.12.24

Biogasanlage zur Stromerzeugung und Energiegewinnung / © Adobe Stock

Sandra Rostek, Leiterin des HBB, zeigt sich enttäuscht über die Überlegungen aus dem Wirtschaftsministerium zum sogenannten Biogas-Paket:

„Der Entwurf ist in seiner aktuellen Form leider unausgegoren und geht an der Realität der Branche vorbei. Auch sein erklärtes Ziel, die Flexibilisierung der Biogasanlagen zu fördern, wird es so verfehlen. Dieses „Päckchen“ können wir daher nicht annehmen und ist bereit zur Retour ans BMWK.“

Demnach sollen die Betriebsstunden der Biogasanlagen ohne Übergangsregelung von heute 4000 deutlich auf 2500 und später auf 2000 Stunden reduziert werden. Einhergehend mit den geringeren Betriebsstunden gibt es jedoch nur eine leichte Anhebung des Flexibilitätszuschlags von heute 65 €/kW auf 85 €/kW.

„Während wir im aktuellen EEG 2023 noch die Regelung einer festen Vergütung einer gewissen Strommenge haben, sollen nach den Vorstellungen des Wirtschaftsministeriums nur noch Betriebsstunden pro Anlage gefördert werden. Ob diese Anlagen im Sommer bei geringer Wärmeabnahme nur gedrosselt fahren und viel weniger Strom und Wärme produzieren, wird hiermit nicht berücksichtigt. Im Winter hingegen, wenn die Nachfrage nach Strom und Wärme besonders groß ist, fehlen dann die Betriebsstunden. Eine Biogasanlage lässt sich aufgrund der biologischen Aktivität der Bakterien aber nicht wie ein Erdgasmotor tage- oder gar wochenlang abstellen. Auch braucht die Umstellung auf eine noch flexiblere Fahrweise eine gewisse Übergangszeit. Wenn etwa eine Biogasanlage, die aktuell zweifach überbaut ist, in der nächsten Ausschreibung bereits diese neuen Anforderungen erfüllen muss, müsste neben allem bürokratischen Genehmigungswahnsinn innerhalb nur weniger Monate Gas- und Wärmespeicher sowie zusätzliche Motorkapazität installiert werden. So kann das nicht funktionieren. Daher macht es auch keinen Sinn, die Übergangszeit von heute 5 Jahre auf 2 Jahre zu kürzen.”

Führt Rostek weiter aus. Daneben lehnt sie auch die Priorisierung von Bestandsanlagen mit angeschlossenen Wärmenetzen sowie die angehobenen Flexibilitätsanforderungen an feste Biomasseanlagen ab.

„Wir brauchen Lösungen, die für alle Biomasseanlagen funktionieren“

Vor dem Hintergrund der endenden Legislatur scheint die notwendige grundlegende Überarbeitung nicht realistisch. Angesichts der erneut massiv überzeichneten Ausschreibungsergebnisse (auf ein Ausschreibungsvolumen von circa 234 MW gingen 712 Gebote mit einer Gebotsmenge von circa 622 MW ein) appelliert die Branche daher an die Politik, dass im Zentrum jeglicher Überlegung eine Übergangsregelung stehen müsse, die für 2025 befristet und einmalig das Ausschreibungsvolumens auf 1800 MW anhebt. Andernfalls würden im kommenden Jahr Hunderte Anlagen unwiderruflich stillgelegt und dutzende Terawattstunden nachhaltiger, regional erzeugter und günstiger Energie würden so verloren gehen, an deren Stelle zusätzliche Mengen an Kohle und Erdgas treten würden.

 

(Quelle: Hauptstadtbüro Bioenergie)

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