In staatlichen Normen und DVGW-Arbeitsblättern ist grob umrissen, was ein Notfallmanagementsystem für Energieversorger leisten muss. Das reicht von der technischen und organisatorischen Vorbereitung, geht über zur Ereignisbewältigung und endet bei der Krisenkommunikation. Im vorliegenden Artikel wird auch auf die Störfallbetriebe Bezug genommen, wo die Anforderungen an die Krisenvorsorge deutlich detaillierter beschrieben sind. Im vorliegenden Artikel wird ausgeführt, dass es in Zukunft bedingt durch den Mobilfunkausbau und die zukünftig erhöhten Wasserstoffkonzentrationen im Netz tendenziell mit einer Zunahme von Störungen mit Gasaustritt zu rechnen ist.